Unabhängige IT-Beratung

... schafft Klarheit

Schäden bewerten, Werte ermitteln, Gutachten erstellen, IT-Projekte begleiten, Streitigkeiten schlichten und vieles mehr – dabei stehe ich Ihnen als sachkundiger, unabhängiger EDV-Experte zur Seite. Ich beurteile die Sachverhalte objektiv und stelle sie allgemeinverständlich dar; auf mein Verantwortungsbewußtsein und meine Diskretion können Sie sich verlassen. Tätig bin ich für Firmen und Privatkunden sowie für Gerichte, Behörden und Versicherungen, wenn eine über- und unparteiische Stellungnahme erforderlich ist.

... vermeidet Rechtsstreitigkeiten

Falls Partner, wie Lieferanten, Kunden oder Versicherungen, unterschiedliche Ansichten bei einem Problem im EDV-Bereich vertreten, erstelle ich eine objektive Bewertung des Sachverhalts und arbeite eine Lösung aus, die von allen akzeptiert werden kann. Viele Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich durch die rechtzeitige Bestellung eines EDV-Gutachters im Vorfeld vermeiden. Bei Auseinandersetzungen vor Gericht bin ich als zertifizierter EDV-Sachverständiger berechtigt Sie, z. B. mit Wertermittlungen von EDV-Anlagen oder Schiedsgutachten, umfassend zu unterstützen.

* Michael Carlitz ist EDV-Sachverständiger für Technik und Systeme sowie Small Business Netzwerke und Client-Systeme der Informationsverarbeitung und zertifiziert durch den Verband Kirchheimer Kreis nach DIN EN ISO/IEC 17024.

EDV-Gutachten

Gutachten für Privatpersonen und Firmen

Angefertigt werden diese Gutachten, um

  • fehlendes Wissen über EDV zu vermitteln
  • eine EDV-spezifische Frage mit einer objektiven Bewertung zu klären
  • Tatsachen und Sachverhalte gegenüber Dritten nachzuweisen
  • bei Streitigkeiten langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden

Gutachten für Versicherungen

Im Rahmen einer Schadensregulierung stelle ich – für Versicherungen wie Versicherungsnehmer – die Schadensursache fest, bewerte den Schaden sowie den Restwert und ermittele die Kosten für eine Wiederherstellung bzw. –anschaffung.
Wenn Sie die Plausibilitätsprüfung eines von anderer Seite erstellten Gutachtens wünschen, können Sie bei mir eine Zweitmeinung einholen.

Gutachten für Gerichte und Behörden

Ich erstelle EDV-Gutachten und Analysen, die in Straf- oder Zivilverfahren als Sachverständigenbeweise benötigt werden. Dabei werden Erfahrungsgrundsätze aus dem EDV-Bereich vermittelt, vorliegende Fakten bewertet und komplexe technische Zusammenhänge in allgemeinverständlicher Form dargelegt.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten wird erstellt, um objektiv den aktuellen Wert von EDV-Anlagen aller Art sowie von Hard- oder Software zu beziffern. Dies ist vor allem für Leasing-Unternehmen, Banken, Versicherungen, Unternehmens- und Steuerberater Gerichte und Behörden, aber auch Privatpersonen von Interesse. Ermittelt werden dabei Verkehrswert, Restwert, Ertragswert, Wiederbeschaffungswert oder der versicherungsrelevante Zeitwert. Dazu wird die EDV-Anlage zunächst auf Schäden oder fällige Reparaturen untersucht, der Allgemeinzustand und der Stand der Technik begutachtet, spezielle Funktionen und nachträgliche Anpassungen dokumentiert. Danach werden Laufleistung, Alter und Zubehör bewertet und abschließend alle erfassten Informationen mit Datenbankwerten und regionalen Marktpreisen verglichen. Aus diesen Informationen und den Vergleichen ergibt sich schließlich der richtige Wert der EDV-Anlage.

Wertgutachten sind notwendig bzw. sinnvoll bei:

  • An- oder Verkauf
  • Beendigung eines Leasing-Vertrages
  • Kreditverhandlungen
  • Unternehmensübergaben
  • Fusionen
  • Restrukturierungen
  • Insolvenzen
  • Erbschaften
  • Beschädigung oder Zerstörung

Schiedsgutachten

Wenn vertragliche Vereinbarungen, wie Kaufvertrag oder AGB, unterschiedlich ausgelegt werden oder auch ein Schadensfall eingetreten ist und die Parteien den Interessenskonflikt nicht mehr eigenständig lösen können, schafft ein Schiedsgutachten Abhilfe. Für die streitenden Parteien ist diese fachliche (nicht juristische) Unterstützung ein erfolgversprechender Weg, Konflikte zeitnah, ohne Risiko und kostengünstig beizulegen. Der Schiedsgutachter stellt dabei die Sachverhalte für alle Parteien verbindlich fest, z. B. welche Mängel vorliegen und welche Partei verantwortlich ist oder wie und wann die Mängel nachzubessern sind und welche Kosten entstehen. Seine Ergebnisse sind bindend und rechtsverbindlich, wenn in Verträgen und AGB Klauseln die Bestellung eines Schiedsgutachters vorsehen ist.

Beweissicherung - EDV-Sicherheit

Computer-Forensik

Beweissicherungsverfahren werden notwendig, wenn es einen Einbruch in ein EDV-System bzw. einen Hacking-Angriff gegeben hat, es also um strafbare Handlungen geht. Für diese Spezialermittlungen können Strafverfolgungsbehörden und Geschädigte einen zertifizierten EDV-Sachverständigen beauftragen. Ich untersuche dann mithilfe der Methoden der Computer-Forensik unerlaubte Handlungen bzw. verdächtige Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten in EDV-Anlagen, erfasse die digitalen Spuren der „Einbrecher“ im Computersystem und stelle sie sicher. Die Ergbebnisse werden detailliert dokumentiert und im Gutachten zusammengefasst. Anwendungsbereiche sind:

  • Computersabotage und -spionage, Wirtschaftskriminalität
  • Computerbetrug bzw. Betrug mit dem Computer als Hilfsmittel
  • verbreiten von verboten pornographischen oder gewaltverherrlichenden Darstellungen
  • private Ermittlungen

Datensicherheit

Um Angriffen oder Datenverlust vorbeugen, vor Spionage oder Manipulationen zu schützen und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden entwickele ich umfassende Datenschutzkonzepte und setze die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen um. Dazu gehört auch, vorhandene Sicherheitslücken zu schließen und sensible Daten zu sichern. Bei einem Schaden im Dateisystem verfüge ich über technische Einrichtungen und das Know-how zur Datenrettung und schnellen Wiederherstellung. Unterstützt werde ich dabei von regionalen IT-Fachbetrieben und führenden Datenrettungslaboren.

IT-Projekte

Planung von Ausschreibungen

Um bei IT-Ausschreibungen Fehler zu vermeiden, berate ich Sie bei der Planung, sei es bei der Beschaffung von Geräten oder Software, bei der Bewertung von IT-Leistungen u. v. m.

Projektplanung

Unternehmen biete ich technische und organisatorische Unterstützung bei der Planung von leistungsfähigen, zukunftsorientierten und wirtschaftlichen IT-Lösungen. Als unabhängiger EDV-Sachverständiger berate ich Sie herstellerneutral und unterstütze Sie beim Entscheidungsprozess in technischen wie organisatorischen Fragen, immer mit dem Blick auf die individuellen Rahmenbedingungen vor Ort im Unternehmen.

Projektbegleitung

Bei der Realisierung eines IT-Projekts berate ich alle beteiligten Parteien und stehe als organisatorischer Projektbegleiter in jeder Phase zur Seite. Falls Abweichungen oder Probleme auftreten, finde ich schnell Lösungen. Die abschließende Abnahme (s. Fertigstellungsbescheinigung) kann ich ebenfalls durchführen, auch um zu sehen, ob etwaige Mängel bestehen.

Fertigstellungsbescheinigungen

Eine Fertigstellungsbescheinigung durch einen Sachverständigen kann gemäß § 641a BGB die Abnahme eines Werkes ersetzen. Dazu muss der EDV-Sachverständige von beiden Parteien, also Auftraggeber- und Auftragnehmer, einvernehmlich gewählt werden und mit ihm ein Werkvertrag geschlossen werden. Als Sachverständiger bescheinige ich dann, ob das Werk hergestellt ist bzw. ob Mängel vorliegen. So wird gewährleistet, dass der Auftragnehmer seine Bezahlung erhält und im nachhinein keine ungerechtfertigten Mängel mehr gerügt werden.

Mediation - Schlichtung

Mediation

Die Mediation ist eine Konfliktlösungstechnik zur außergerichtlichen Einigung. Ein sachkundiger, neutraler Dritter übernimmt diesen Auftrag von den streitenden Parteien und ergründet, welche Interessenkonflikte den Streitfall auf persönlicher und sachlicher Ebene verursacht haben. Durch eine strukturierte Verhandlung soll eine für alle annehmbare Einigung gefunden werden, wobei der Mediator vermittelt, aber nicht entscheidet.

Schlichtung

Wenn Auftraggeber und Lieferant unterschiedlicher Meinung über inhaltliche oder technische Aspekte eines EDV-Projekts sind, kann eine Schlichtung ein Ausufern des Konfliktes bis hin zum Rechtstreit vermeiden und den Parteien die weitere Zusammenarbeit ermöglichen. Der Schlichter ermittelt und dokumentiert unparteiisch die Sachlage, er berät die Beteiligten und zeigt konkrete Lösungswege auf, um ein Projekt konstruktiv fortzuführen.

Kontakt

  • Anschrift: Dechant-Bohnekamp-Straße 18 - 52349 Düren
  • Telefon: 02421 4079257
  • E-Mail: mail@carlitz.de